Hauser exkursionen - Gipfelerlebnisse rund um den Olympiastützpunkt Garmisch-Partenkirchen
- Herrlich aussichtsreiche Tage auf den Bergen in den oberbayerischen Alpen
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- Veranstalter: Hauser exkursionen
- Angebotsnummer: 256262
- Reise Land: Deutschland
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Kundenbewertung:
- Teilnehmerzahl: min. 5 max. 10
- ab € 695
- zur Buchungsanfrage
Höhepunkte
- Aussichtsreiche Gipfeltouren rund um Garmisch-Partenkirchen
- Stationäre Unterkunft mit Entspannung am Abend
- Auch ein Pausentag ist möglich
- Die Zugspitze von allen Seiten bestaunen
Tag 1 Anreise, Treffpunkt im Hotel und Wanderung auf den Garmischer „Sonnenberg“
Treffpunkt mit Ihrem GoAlpine Bergwanderführer ist um 11:30 Uhr im Hotel. Heute lassen wir es gemütlich angehen: Nach der Begrüßung wandern wir auf schmalem Steig abseits der bekannten Wege auf den aussichtsreichen Gipfel des Wank (1.780m). Von hier oben verschaffen wir uns einen ersten Überblick über Garmisch-Partenkirchen, Hauptort im schönen „Werdenfelser Land“, und seine herrliche Bergszenerie. Unsere Blicke schweifen hinüber zum mächtigen Wettersteinmassiv mit Alp- und Zugspitze sowie Richtung Osten ins ebenso imposante Karwendel. Nach einer ausgedehnten Gipfelrast mit Einkehr im Wankhaus schweben wir heute mit der Gondel zurück ins Tal und lassen den 1. Tag gemütlich im Hotel beim gemeinsamen Abendessen ausklingen.
Tag 2 Klamm, „Königshaus am Schachen“, herrliche Bergkulisse
Nach einem ausgiebigen Frühstück starten wir unsere ausgedehnte Bergwanderung mitten hinein ins beeindruckende Wettersteingebirge. Eine sehr abwechslungsreiche Wegführung erwartet uns heute: Partnachklamm, wildes Reintal, Bockhütte am Ufer der Partnach und dann Aufstieg durch das einsame Oberreintal hinauf zum Aussichtspavillon von König Ludwig II. am Schachen (1.866m). Nach einer Einkehr im Schachenhaus besteht die Möglichkeit, das kleine Königshaus des bayerischen Königs samt Botanischem Alpengarten zu besichtigen. Danach steigen wir auf schmalen Pfaden über den Kälbersteig hinunter zurück zur Partnachklamm.
Tag 3 Türkisblauer Seebensee, Hochgebirgsszenerie, gemütliche Hütte
Heute geht’s ins 25 km entfernte Ehrwald am Fuß des Zugspitzmassivs und der Mieminger Kette. Über das Sonnenplateau der Ehrwalder Alm, durch traumhafte Karlandschaften und vorbei am dunklen Drachensee wandern wir über das Hintere Tajatörl (2.259m) zur wunderschön gelegenen Coburger Hütte und über den türkisblauen Seebensee zurück zur Ehrwalder Alm. Hier steigen wir in die Gondel, die uns nach einer landschaftlich außergewöhnlich beeindruckenden Tour zurück zum Ausgangspunkt bringt.
Tag 4 Herrlicher Aussichtsberg über Garmisch mit Alm-Einkehr
Unser heutiges Ziel ist die Kramerspitze (1.985m), an deren Südhängen wir hinauf wandern zum Gipfel. Bereits auf unseren Wegen und Steigen genießen wir die herrliche Aussicht ins Tal und hinüber zu allen Gipfeln des Wettersteinmassivs. Felsiges Gelände erwartet uns auch hier rund um den Gipfel. Oben angekommen genießen wir die Gipfelrast mit fantastischem Rundumblick, bevor wir uns auf den Abstieg machen, der uns über die urige Stepbergalm zurück ins Tal bringt.
Tag 5 Walchensee, Gratwanderung mit Traumblick, Heimreise
Das letzte Ziel unserer „Gipfelerlebnisse“ ist noch einmal eine außergewöhnlich schöne Tour über dem herrlichen Walchensee mit seinem türkisfarbenem Wasser. Nach unserem gemeinsamen Frühstück verlassen wir Garmisch-Partenkirchen und starten unsere Bergwanderung am Fuße des Herzogstands in den Bayerischen Voralpen. Wir wandern hinauf zur einmalig gelegenen Heimgartenhütte, mit dem Walchensee tief unter uns. Von hier aus startet bald eine der schönsten Gratwanderungen in den Alpen, wir blicken ins Alpenvorland hinaus bis zu den oberbayerischen Seen und auf der anderen Seite Richtung Süden hinein in die herrliche Alpenkulisse. Ein abwechslungsreicher Pfad über den Grat bringt uns hinüber zum Herzogstand (1.731m). Von dort nehmen wir die Gondel ins Tal, um die Heimreise anzutreten
- Hauser Alpin Bergwanderführer\n
- 4 x Halbpension\n
- 4 x Übernachtung in Talunterkunft\n
- Reisekrankenschutz\n
Nicht eingeschlossene Leistungen:
- An- und Abreise
- Mittagsverpflegung und Getränke
- Optionale Seilbahnfahrten (ca. €40)
- Kurze Transfers zu den Ausgangsorten mit dem eigenen PKW nach Absprache
- Trinkgelder
Schwierigkeitsgrad
3
Wichtige Hinweise
Selbstverständlich ist es das Ziel Ihrer Reiseleitung und unserer Partner, sämtliche Programmpunkte durchzuführen. Sollte es witterungsbedingt, aus organisatorischen oder sonstigen Gründen notwendige Abweichungen von der Ausschreibung geben, bitten wir um Ihr Verständnis.
Einreisebestimmungen
Einreise Deutschland
Covid-19: Allgemeine Hinweise
Die Erkenntnisse im Umgang mit dem Virus Covid-19 wird einen Einfluss auf die zukünftigen konsularischen Einreiseformalitäten nehmen. Jede Region, jeder Staat, jeder Wirtschaftraum (EU) wird die Entwicklung der globalen Pandemie beobachten und flexibel mit Maßnahmen im Umgang mit Geschäftsreisende und Touristen reagieren. Die Flexibilität wird zu einer hohen Dynamik der Veränderung von Regularien und Einreiseformalitäten führen. Bitte erkundigen Sie sich vorab:
Reisen in andere Destinationen:
Neben den konsularischen Einreiseformalitäten werden gesundheitliche Regularien sowohl für die Einreise als auch für die Rückreise relevant werden. Eine umfassende und aktuelle Zusammenfassung gesundheitlicher Regularien für Ihre Einreise erhalten Sie bei:
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Beauftragen Sie die Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft, auf Grundlage Ihrer Reise und auf Basis von offiziellen Quellen, Recherchen und Gesprächen mit Behörden, die Regularien und pandemiebedingten Rahmenbedingungen zu analysieren.
Erläuterung
Die Kategorie EU-Meldepflicht ist in folgenden Fällen zu berücksichtigen:
- Wahrnehmung einer zeitlich befristeten beruflichen Aufgabe
- In einem EU/EFTA Staat
Während dieses Zeitraums gelten Sie als „entsandte Arbeitnehmerin/entsandter Arbeitnehmer" und genießen besondere Arbeitsbedingungen und ‑rechte.
ACHTUNG:
Es wird nicht zwischen Entsendung und Dienstreise unterschieden. D.h. auch eine Dienstreise ist eine Entsendung und kann zu einer Meldepflicht führen.
Hinweis
In nachfolgenden Branchen ist nach dem Mindestlohngesetz eine EU-Meldung abzugeben:
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen oder mehrere Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsenden, sind gemäß § 16 Abs. 1 und 2 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV)) zur Abgabe einer schriftlichen Anmeldung verpflichtet und haben der Anmeldung eine Versicherung nach § 16 Abs. 2 MiLoG beizufügen, wenn die Entsendung in die nachfolgenden Branchen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) erfolgt:
- Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
- Baugewerbe
- Fleischwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein verstetigtes Arbeitsentgelt von mehr als 2.958 Euro brutto monatlich beziehen oder deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt brutto 2.000 Euro überschreitet und denen der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten vollen zwölf Monate (Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt bleiben unberücksichtigt) nachweislich gezahlt hat, sind Anmeldungen nach dem Mindestlohngesetz entbehrlich.
In nachfolgenden Branchen ist nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine EU-Meldung abzugeben:
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen oder mehrere Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen in den nachfolgenden Branchen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), in denen tarifliche Mindestarbeitsbedingungen und/oder Urlaubskassenbeiträge zu gewähren sind, nach Deutschland entsenden, sind gemäß § 18 Abs. 1 AEntG in Verbindung mit § 1 MiLoMeldV zur Abgabe einer schriftlichen Anmeldung unter Beifügung einer Versicherung nach § 18 Abs. 2 AEntG, wenn die Entsendung in die nachfolgenden Branchen des AEntG erfolgt:
- Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
- Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe
- Gebäudereinigungsleistungen
- Pflegedienstleistungen
Ebenfalls entbehrlich sind Anmeldungen nach dem MiLoG und dem AEntG für im Betrieb des Arbeitgebers im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, so kommt es auf das Bestehen einer entsprechenden verwandtschaftlichen Beziehung zu dem vertretungsberechtigten Organ der juristischen Person oder einem Mitglied eines solchen Organs oder eines vertretungsberechtigten Gesellschafters der rechtsfähigen Personengesellschaft an (§ 1 Abs. 2 MiLoDokV). Familienangehörige, bei denen ein Arbeitsverhältnis nicht vorliegt, sondern die lediglich aufgrund ihrer familiären Beziehung im Betrieb mitarbeiten, sind keine Arbeitnehmer und unterfallen damit nicht dem MiLoG oder dem AEntG und den dort geregelten Meldepflichten.
Für den Zeitraum der Entsendung ist ein örtlicher Vertreter in Deutschland zu benennen, der für den Kontakt mit den Arbeitsinspektoren zuständig ist und sicherstellt, dass das entsendende Unternehmen seinen Verpflichtungen nachkommt.
Nachzuweisende Dokumente:
Bei einer Kontrolle durch den Arbeitsinspektor können folgenden Dokumente in deutscher Sprache gefordert werden:
- A 1-Bescheinigung
- Arbeitsvertrag
- Lohnnachweis / Gehaltsnachweis der letzten drei Monate
- Nachweis der Gehaltsauszahlung (Bank-/Kontoauszug) der letzten drei Monate
- Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters in Deutschland
- Bei Nicht-EU-Bürgern, Vorlage einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, falls eine solche notwendig ist
- Lohnnachweis des Monats der Entsendung / Dienstreise - nachträglich
- Nachweis der Gehaltsauszahlung (Bank-/Kontoauszug) des Monats der Entsendung / Dienstreise - nachträglich
- ... (Hyperlink entfernt) eines jeden Mitarbeiters für jeden gearbeiteten Tag - nachträglich
Diese Liste ist nicht abschließend. Der gesetzliche Vertreter in Deutschland erhält die Unterlagen in physischer Form. Er ist verantwortlich bei Anfragen durch die Aufsichtsbehörden die Unterlagen unverzüglich weiterzuleiten.
Medizinischer Hinweis
Verfolgen Sie das bewährte Motto: „peel it, cook it, boil it or leave it“ (schäl es, gar oder koch es, oder lass es sein), d.h. konsumieren Sie sauberes Essen und saubere Getränke.
Weitere medizinische Hinweise und wichtige Links finden Sie ... (Hyperlink entfernt).
Auftragserteilung
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die Beauftragung der DVKG.
Informieren möchten wir Sie, dass der Zahlungsprozess mit dem Abschluss des Auftragsprozesses durchgeführt wird. Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen werden mit einer zweiten Rechnung zum Abschluss des Beantragungsprozesses fällig.
Ansprechpartner
Telefonisch erreichen Sie uns:
Montag - Freitag, 8.30 - 17.30 Uhr
- Tel. Berlin: 030 2576 4860, E-Mail: ... (Hyperlink entfernt)
- Tel. Hamburg: 040 328 905 440, E-Mail: ... (Hyperlink entfernt)
- Tel. Frankfurt: 069 2400 6854, E-Mail: ... (Hyperlink entfernt)
- Tel. München: 089 998 209 030, E-Mail: ... (Hyperlink entfernt)
Tipp: Kopieren Sie vor Abreise Ihren Reisepass / Personalausweis und Ihr Flugticket. Im Verlustfall erleichtert dies die Neubeschaffung. Bewahren Sie die Kopien getrennt von den Originaldokumenten und Ihren Wertgegenständen auf.
Oder: Schicken Sie sich Kopien Ihrer wichtigsten Dokumente als pdf-Datei an die eigene Mailadresse.
Impfungen & Gesundheitsvorsorge
Einreise Deutschland
Informationen zum Thema Gesundheit auf Reisen finden Sie auch unter hauser-exkursionen.de/reiseinfos/gesundheit
Eine Bitte: Stellen Sie sich eine Reiseapotheke zusammen, die Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst ist. Denken Sie an Arzneimittel gegen Durchfallerkrankungen, Schmerzen und Erkältungskrankheiten sowie Verbandsmaterial und Pflaster. Ihre Reiseleiterin oder Ihr Reiseleiter führt eine Reiseapotheke mit, der Inhalt ist jedoch nur für Notfälle gedacht.