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AGB Dr. Augustin Studienreisen

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Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde einem der Dr. Augustin Studienreisen-Reisebüros den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für einen in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für dessen Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärungen übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch ein Dr. Augustin Studienreisen-Reisebüro zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. Für die Anmeldung und Speicherung der Daten gelangt die DSGVO zur Anwendung.

2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen a) Mit Vertragsabschluß und Aushändigung der unter b) genannten Unterlagen wird eine Anzahlung von 20 % des Gesamtreisepreises fällig. Sofern Karten für kulturelle Veranstaltungen mit gebucht werden, wird deren Gesamtpreis sofort fällig. b) Mit der Anmeldung erhält der Kunde eine Reisebestätigung, Rechnung und den Reisesicherungsschein. c) Die Restzahlung wird spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. d) Nach Begleichung der Restzahlung erhält der Kunde die Reiseunterlagen ca. 10 Tage vor Reisebeginn.

3. Leistungen Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der schriftlichen Reisebestätigung, verbindlich.

4. Leistungs- und Preisänderungen a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mängelbehaftet sind. Treten Leistungsänderungen oder Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Kunde unbeschadet der reisevertragsrechtlichen Bestimmungen berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in der veränderten Form zumutbar ist. b) Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Er haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. c) Besetzungsänderungen bei Konzerten und Opern bleiben vorbehalten. Gleiches gilt für namentlich benannte Reiseleiter. Alle entsprechenden Angaben zur personellen Besetzung sind unverbindlich. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung z.B. aufgrund von Krankheit kurzfristig ändern kann. Ein Ersatz stellt keine wesentliche Vertragsänderung dar und berechtigt nicht zur kostenfreien Stornierung der Reise. d) Unsere Informationen befinden sich auf dem aktuellen Stand und sind sorgfältig geprüft, sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. e) Dr. Augustin Studienreisen kann eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vornehmen, wenn er dem Reisenden die Reisepreisänderung bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitteilt und den Reisenden über die Preiserhöhung und deren Gründe informiert. Dr. Augustin Studienreisen darf den Reisepreis um bis zu 8 Prozent anheben, ohne dass der Reisende berechtigt ist, vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Preiserhöhung muss auf eine Erhöhung der Beförderungskosten oder eine Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse zurückzuführen sein. Die Preisänderung erfolgt in dem Umfang, in dem sich diese Änderungen pro Person und pro Kopf auf den Reisepreis auswirken. Dr. August Studienreisen verpflichtet sich, den Kunden von Änderungen des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Rücktritt durch den Kunden Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Diese Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er aus sonstigen Gründen, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, die Reise nicht an, so steht Dr. Augustin Studienreisen eine angemessene Entschädigung zu. Jeder Teilnehmer ist persönlich dafür verantwortlich, dass er im Besitz der notwendigen Reisedokumente, Impfungen, Reisepapiere und insbesondere Visa ist, die ihn zur Einreise in alle Länder der gebuchten Reise berechtigen. Dr. Augustin Studienreisen haftet nicht für Schäden, die einem Reiseteilnehmer dadurch entstehen, dass ihm die Einreise in ein Reiseland wegen fehlender persönlicher Papiere oder sonstiger in seiner Person liegender Umstände verweigert wird, insbesondere besteht insoweit kein Anspruch auf Rückzahlung des entrichteten Reisepreises mit Ausnahme tatsächlich ersparter Aufwendungen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Die Mindestentschädigung wird unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs, durch die nachfolgend genannten Vom-Hundertsätze des Gesamtreisepreises pauschaliert vereinbart, sofern der Reisende nicht einen niedrigeren Schaden nachweist: a) Flugpauschalreisen, Bus- und Bahnreisen, Eigenanreise bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Gesamtreisepreises 29-21 Tage vor Reiseantritt 40 % des Gesamtreisepreises 20-15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Gesamtreisepreises 14-08 Tage vor Reiseantritt 70 % des Gesamtreisepreises 07-04 Tage vor Reiseantritt 80 % des Gesamtreisepreises 03-01 Tage vor Reiseantritt 85 % des Gesamtreisepreises bei Nichtantritt der Reise 95 % des Gesamtreisepreises b) Schiffspauschalreisen und Kombinationsreisen in Verbindung mit Kreuzfahrten bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 % des Gesamtreisepreises 89-60 Tage vor Reiseantritt 30 % des Gesamtreisepreises, 59-25 Tage vor Reiseantritt 60 % des Gesamtreisepreises, 24-08 Tage vor Reiseantritt 80 % des Gesamtreisepreises, 07-01 Tage vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt 95 % des Gesamtreisepreises In Ausnahmefällen können bei besonderen Reisen die Stornopauschalen auch höher liegen. Dies wird dann auf dem Anmeldeformular ausgewiesen. Gebuchte Karten für Opern-, Konzert- und sonstige kulturelle Veranstaltungen werden dem Kunden in voller Höhe berechnet.

6. Ersatzperson Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reiseveranstalter hat Anspruch auf Ersatz der durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, für die der Dritte, sowie der ursprüngliche Reiseteilnehmer gesamtschuldnerisch haften. In jedem Fall wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 25,00 sofort fällig, sofern der Reisende nicht einen niedrigeren Schaden nachweist.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nach Antritt der Reise infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung; gleichwohl wird sich Dr. Augustin Studienreisen - jedoch ohne Anerkennung jeglicher Rechtspflicht - darum bemühen, ersparte Aufwendungen rückzuvergüten.

8. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter a) Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages geboten ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihn von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) Der Reiseveranstalter kann bis 3 Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wichtige Gründe eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise nicht ermöglichen oder wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Diese beträgt 15 Personen, wenn nicht in der Reiseausschreibung anders angegeben.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. kriegerische Auseinandersetzungen, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

10. Gewährleistung a) Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. b) Minderung des Reisepreises - Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, die Mängel anzuzeigen.

11. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich schriftlich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich schriftlich den Leistungsträgern und den Reiseveranstaltern mitgeteilt werden, sofern dies für den Reisenden zumutbar ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Kündigung durch den Kunden Der Kunde hat das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise die vertraglich zugesicherten Eigenschaften nicht aufweist oder Fehler aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder ändern. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der Reisende Abhilfe verlangt hat und eine angemessene Frist verstrichen ist.

13. Haftung a) Die Haftung des Reiseveranstalters ist für alle Schäden, mit Ausnahme von Körperschäden, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a.a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder a.b) soweit der Reiseveranstalter für einen mit dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Für diese Angebote anderer Veranstalter, die als solche gekennzeichnet sind, gelten dann die Reisebedingungen dieses Veranstalters, die auf Wunsch ausgehändigt werden und die Schadenersatzansprüche sind direkt gegen den Verursacher zu richten. c) Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. d) Eine Haftung des Reiseveranstalters ist generell ausgeschlossen, wenn der Reisende einen Schaden selbst verursacht hat, insbesondere wenn er sich nicht an geltende Sicherheitsvorschriften gehalten hat, wenn er Anweisungen der Reiseleitung nicht befolgt hat oder wenn er zum Zeitpunkt der Verursachung unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stand.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

15. Ausschluss der Abtretung Das Recht des Kunden, ihm aus dem Reisevertrag zustehende Ansprüche an Dritte abzutreten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.

16. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb von zwei Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche der Reisenden nach § 651 c bis § 651 f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zufolge. 18. Gerichtsstandsvereinbarung Der Reisende kann Dr. Augustin Studienreisen nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Dr. Augustin Studienreisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Dr. Augustin Studienreisen maßgebend.

Veranstalter ist Dr. Augustin Studienreisen GmbH, Bayreuther Straße 9, 91301 Forchheim

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