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AGB nicko cruises Flussreisen GmbH

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1. Abschluss des Reisevertrages
 
 
1.1
 
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reisebeschreibung und aller ergänzender Hinweise im Katalog verbindlich an. Die Buchung kann nur schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
 
 
1.2
 
Der Vertrag kommt durch die Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen die schriftliche Ausfertigung der Reisebestätigung aushändigen.
 
 
 
2. Bezahlung
 
 
2.1
 
Mit Vertragsabschluss und nach Erhalt des Reisepreis-Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises zu leisten, zuzüglich Versicherungsprämien. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
 
 
2.2
 
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig soweit der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr nach 8.2 abgesagt werden kann. Die Unterlagen werden Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro etwa 14 Tage vor Reiseantritt zugesandt oder ausgehändigt.
 
 
 
3. Leistungen
 
 
3.1
 
Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
 
 
3.2
 
Reisebüros, Leistungsträger oder Reiseleiter sind nicht bevollmächtigt Leistungszusagen zu machen, die über die Reiseausschreibung, bzw. die Buchungsbestätigung hinausgehen oder dazu in Widerspruch stehen.
 
 
 
4. Leistungsänderungen
 
 
Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
 
 
 
5. Preisanpassung
 
 
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
 
 
5.1
 
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis wie folgt erhöhen:
 
a) Eine auf den Sitzplatz bezogene Erhöhung können wir an Sie anteilig weiterberechnen.
 
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
 
 
5.2
 
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
 
 
5.3
 
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
 
 
5.4
 
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
 
 
5.5
 
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 30. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt kostenlos vom Vertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
 
 
 
6. Rücktritt/Umbuchung durch den Kunden
 
 
6.1
 
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
 
 
6.2
 
In jedem Fall des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise durch Sie stehen uns, berechnet jeweils aus dem Gesamtreisepreis ohne Berücksichtigung von Reiseversicherungen und bezogen auf den Tag des Reisebeginns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis zu:
 
  • bis 120 Tage 5 %;
  • ab 119 Tage bis 60 Tage 20 %;
  • ab 59 Tage bis 30 Tage 40 %;
  • ab 29 Tage bis 15 Tage 60 %;
  • ab 14 Tage bis 1 Tag 80 %;
  • am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 %;
    Die Stornogebühr beträgt jedoch mindestens e50 p. P.
 
 
6.3
 
Es ist Ihnen gestattet, uns nachzuweisen, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall bezahlen Sie nur die tatsächlich angefallenen Kosten.
 
 
6.4
 
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft und Flugverbindung vorgenommen (Umbuchung) so erheben wir, falls die Umbuchung möglich ist, bis 50 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von e25 p. P.. Spätere Umbuchungswünsche können – soweit überhaupt möglich – nur nach Rücktritt und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
 
 
6.5
 
Wir behalten uns vor, eine höhere Entschädigung als die aufgeführten Pauschalen zu berechnen, die wir Ihnen gegebenenfalls beziffern und belegen werden.
 
 
 
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
 
 
Nehmen Sie Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Recht Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bemühen uns um Erstattung durch die Leistungsträger und bezahlen an Sie tatsächlich ersparte Aufwendungen zurück.
 
 
 
8. Rücktritt/Kündigung durch nicko cruises
 
 
8.1
 
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich vertragswidrig verhalten.
 
 
8.2
 
Bis 30 Tage vor Reiseantritt können wir bei Nichterreichen der in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten.
 
Es gilt dabei:
 
a) Die für die Reise geltende Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung direkt oder durch Hinweis auf die betreffende Prospektausschreibung angegeben.
 
b) Wir müssen Ihnen die Absage unverzüglich erklären, wenn feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
 
c) Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anbieten können.
 
 
 
9. Mängelanzeige und Kündigung des Kunden
 
 
9.1
 
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Auftretende Mängel haben Sie unverzüglich bei unserer Reiseleitung bzw. örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn Sie die Mängelrüge unverschuldet unterlassen haben. Unsere Reiseleiter sind nicht bevollmächtigt, Mängel oder Ansprüche in unserem Namen anzuerkennen.
 
 
9.2
 
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen, welche zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet sind.
 
 
9.3
 
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns oder unseren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
 
 
 
10. Haftung von nicko cruises
 
 
10.1
 
Unsere vertragliche Haftung für Schäden des Reisenden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
 
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
 
b) wir für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
 
 
10.2
 
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Theaterbesuche, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
 
 
 
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
 
 
11.1
 
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber nicko cruises unter der untenstehenden Anschrift geltend machen. Die Schriftform wird dringend empfohlen. Ansprüche ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
 
 
11.2
 
Ihre Ansprüche als Reisender nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von nicko cruises oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von nicko cruises beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von nicko cruises oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von nicko cruises beruhen.
 
 
11.3
 
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
 
 
11.4
 
Die Verjährung nach Ziffer 11.2 und 11.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
 
 
11.5
 
Schweben zwischen Ihnen und nicko cruises Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder nicko cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 
 
 
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
 
 
Wir stehen dafür ein, Angehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.
 
 
 
13. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
 
 
13.1
 
Wir informieren Sie entsprechend der EU-Verordnung vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
 
 
13.2
 
Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so benennen wir die Fluggesellschaft(en), die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, werden wir Sie entsprechend informieren.
 
 
13.3
 
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
 
 
13.4
 
Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf unserer Internet-Seite abrufbar und in unseren Geschäftsräumen einzusehen.
 
 
 
14. Gerichtsstand
 
 
Es wird, soweit dem nicht zwingende deutsche gesetzliche Vorschriften, Vorschriften internationaler Abkommen oder europarechtliche Bestimmungen entgegenstehen, die ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte und die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Gerichtsstand bei Klagen gegen nicko cruises ist Stuttgart.
 
 
 
Veranstalter:
nicko cruises GmbH
Mittlerer Pfad 2
D-70499 Stuttgart
 
 
 
Stand August 2010
 
 
 
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