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AGB TTS Teneriffa Touristik Service GmbH

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Die allgemeinen Reisebedingungen sind Grundlage des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter TTS Teneriffa Touristik Service GmbH.
 
 
 
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
 
 
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der TTS Teneriffa Touristik Service GmbH - nachstehend Reiseveranstalter genannt - . den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Werden mehrere Personen angemeldet. so haflet der Anmelder neben den anderen, von ihm gemeldeten Teilnehmern. für deren vertragliche Verpflichtungen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, die in Form der Reisebestatigung erfolgt. Die Reisebestätigung wird an das buchende Reisebüro übermittelt oder direkt zugesandt.
 
 
 
2. ANZAHLUNG / RESTZAHLUNG
 
 
Mit der Reisebestätigung wird - nach Übergabe des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k Absatz 3 BGB - eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, maximal jedoch Euro 500,- pro Person fällig. Vier Wochen vor Reisebeginn ist die Restsumme zu zahlen. Liegt zwischen Reisebestätigung und Reisebeginn ein Zeitraum von weniger als vier Wochen, ist der Reisepreis sofort fällig. Die Reiseunterlagen werden zwei Wochen vor Reisebeginn verschickt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Reiseteilnehmers auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen und keine Leistungsverpflichtung der TTS Teneriffa Touristik Service GmbH.
 
 
 
3. LEISTUNGEN / PREISE
 
 
Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Prospektangaben und der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich Abänderungen und Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung des Reiseveranstalters. Direktflüge sind nicht immer NONSTOP-Flüge und können somit Zwischenlandungen einschließen.
 
 
 
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
 
 
Änderunoen oder Abweichunaen einzelner Reiseleistunaen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abänderungen bzw. Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter benalt sich vor. die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B Flughafengebühren. in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt.. sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Reisepreisanderung wird der Kunde bis spatestens 3 Wochen vor Reiseantritt informiert. Preiserhöhungen nach diesem Termin sind nicht zulassig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne Gebühren zurückzutreten oder an einer ihm ersatzweise angebotenen mindestens gleichwertigen Reise ohne Aufpreis teilzunehmen. sofern eine solche Reise im Angebot ist. Dieses Recht muss unverzüglilch nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend gemacht werden.
 
 
 
5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN
 
 
Der Kunde kann jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kann Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mogliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksicht. Umbuchungswünsche
des Kunden bezgl. Reisetermin. Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen werden bis 28 Tage vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein
Bearbeitungsentgelt von Euro 80.- pro Person übernommen. Bei einem Rücktritt von der gebuchten Reise werden folgende pauschalierte Rücktrittsgebuhren berechnet:
bis 28 Tage vor Reiseantritt 20 %
vom 27. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 14. Tag bis 08. Tag vor Reiseantritt 60 %
vom 07 Tag bis 01. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 %.
Der Kunde ist berechtigt zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Leistung seines Vertrages mit den Rechten und Pflichten eintritt. Der Reiseveranstalter ist berechtigt. die sich aus diesem Umbuchungsvorgang ergebenden Mehrkosten dem Vertragspartner zu berechnen. Die Stellung einer Ersatzperson muss dem Reiseveranstalter bis zum Reisebeginn schriftlich mitgeteilt werden. Sie tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein. Diesem Wechsel kann seitens des Reiseveranstalters widersprochen werden. wenn der andere Reisende den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen.
 
 
 
6. REISEVERSICHERUNGEN
 
 
Eine Reiserucktrittkostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend. eine solche Versicherung bei Reiseabschluss mit abzuschließen. Sie deckt die Kosten bei Verhinderung an der Reiseteilnahme u.a. wegen akuter Erkrankung, plötzlichem Krankenhausaufenthalt bzw. Tod eines Familienangehörigen mit einem Selbstbehalt von 20% des erstattungsfähigen Schadens ab. Besonders zu empfehlen ist der Abschluss einer Reisekrankenversichening, die im Ausland sofort fallige Arztleistungen entsprechend der abgeschlossenen Police übernimmt.
 
 
 
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
 
 
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht. die Reise durchzuführen. für den Veranstalter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschredung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. es sei denn. dass der Veranstalter die dazu führenden Umstande zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird der Buchungsaufwand des Kunden mit Euro 10.- erstattet. sofern er von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise. Ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstaltes. nachhaltig stört. oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer andersweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht. so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen. dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
 
 
 
8. GEWÄHRLEISTUNG
 
 
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
 
 
 
9. HAFTUNG
 
 
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschrankt. die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.6. Veranstaltungen. Theater- und Konzertbesuche. Ausstellungen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Der Kunde ist verpflichtet. bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet. seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden wenn der Kunde ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten. Vertragliche Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Ansprüche begründenden Umstand. so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt dabei nach 3 Monaten nach dem Ende der Hemmung ein.
 
 
 
10. MITWIRKUNGSPFLICHT
 
 
Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun. um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach. so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
 
 
 
11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
 
 
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist konnen Anspruche nur geltend gemacht werden wenn der Kunde ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten. Vertragliche Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Veoahrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Ansprüche begründenden Umstand. so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt dabei nach 3 Monaten nach dem Ende der Hemmung ein.
 
 
 
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
 
 
Sollten einzelne Bestirnmungen des Reisevertrages bzw. der Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese Reisebedingungen eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestirnmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
 
 
 
13. GERICHTSSTAND
 
 
Für alle Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Hamburg, der Sitz der Gesellschaft, Gerichtsstand. Für alle Vertragsvereinbarungen und Reisebedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
 
 
 
Veranstalter:
TTS Teneriffa Touristik Service GmbH
Dithmarscher Str. 7
22049 Hamburg
 
 
 
Stand: 28. Februar 2011
 
 
 
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